Urlaubsplanung

Die Urlaubsplanung erfolgt vorausschauend unter Berücksichtigung familiärer Belange. Der Dienstgeber ist für eine vorausschauende und transparente Urlaubsplanung zu Beginn des Kalenderjahres verantwortlich. 

Die abteilungsinterne Urlaubsplanung erfolgt ausgewogen und unter Berücksichtigung der Mitarbeiterwünsche. Vertretungsfragen und damit in Zusammenhang stehende Mehrbelastungen sind im Sinne der familienorientierten Personalpolitik zu berücksichtigen. 

Bei der betrieblichen Urlaubsplanung werden die Schulferien der Kinder bzw. die Urlaubszeiten des Partners, so weit es geht, mit berücksichtigt. Eine Dienstverpflichtung von Mitarbeitenden mit schulpflichtigen Kindern und/oder mit den Schulferien abhängigen Partnerinnen und Partnern bei Zusatzveranstaltungen während der betriebsreduzierten Zeiten in den Schulferien wird ausgeschlossen, es sei denn, dringende dienstliche Belange dem entgegenstehen.