Abgestufte Teilzeit

Teilzeitarbeit während und nach der Elternzeit

Vor dem Eintritt in die Elternzeit erhält die/der Mitarbeitende ein Gesprächsangebot zur Klärung der individuellen Ausgestaltung der Elternzeit zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer/-in. Nimmt die/der Dienstnehmer das Gesprächsangebot an, ist Ziel des Gesprächs die Aufstellung eines differenzierten, sich an den Vorstellungen des Elternteils orientierenden Planes zur Weiterbeschäftigung. 

Das Gespräch wird protokolliert und jeweils den Beteiligten und bei Einverständnis des Mitarbeitenden, auch der Mitarbeitervertretung zur Verfügung gestellt und in der Personalakte hinterlegt. 

Die Vereinbarungen zur Weiterbeschäftigung sind nach der Durchführung eines notwendigen Beteiligungsverfahrens mit der Mitarbeitervertretung für den Dienstgeber verbindlich.