Arbeitszeitregelungen

Die Arbeitszeiten für Alleinerziehende wie auch Mitarbeitende, denen aus familiären Gründen bzw. aufgrund einer Pflegeverpflichtung gegenüber Angehörigen Teilzeit bewilligt wurde, sind möglichst nach den Wünschen der Betroffenen festzulegen. In Abstimmung mit der Dienststelle kann unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung dabei eine variable, auf bestimmte Stunden oder Wochentage ausgelegte Arbeitszeit in Frage kommen, sofern dringende dienstliche Belange dieser nicht entgegenstehen. 

Dienstgeber und Mitarbeitervertretung unterstützen Wünsche der Betroffenen nach Aufstockung der Arbeitszeit nach Phasen der Betreuung von Kindern und/oder Phasen der Pflege von Angehörigen.